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Dem Ordnungsamt obliegt die Aufrechtserhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht andere Behörde (beispielsweise die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr) zuständig sind. Folgende Tätigkeiten spiegeln die Hauptaufgaben und Leistungen des Ordnungsamtes wider:
Dem Standesamt obliegen in erster Linie die vorgesehenen Aufgaben des Personenstandsgesetz. Dazu gehören insbesondere beispielsweise das Führen von Personenstandsregistern und das Erstellen von Personenstandsurkunden. Die wohl schönste Aufgabe eines Standesamtes ist und bleibt, das Begründen von Ehen. Auf dem aufgezählten Seiten finden Sie Informationen zu den einzelnen Themenbereichen:
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