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Freizeit & KulturFreizeitangeboteBiebertaler Wald

Der Biebertaler Wald

Der Wald in Biebertal wird nach den Vorgaben des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) bewirtschaftet.

Für Waldbesitzer mit einer Größe von mehr als 100 ha Wald ist es vorgeschrieben, den Wald nach einem Betriebsplan zu bewirtschaften, dem sogenannten Forsteinrichtungswerk. Dieses wird i. d. R. für 10 Jahre erstellt. Dazu kann der Waldbesitzer Betriebsziele festlegen. Im aktuellen Betriebsplan für den Biebertaler Wald (2019-2029) steht die Erholungsfunktion an erster Stelle, gefolgt von der Schutzfunktion für Lebensräume und Arten. Anschließend die Holzproduktion, der finanzielle Nutzen und der Erhalt von Arbeitsplätzen.

Im § 3 des HWaldG heißt es: Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben Ihren Wald zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landespflegerischen Grundsätzen ordnungsgemäß, nachhaltig, planmäßig und fachkundig zu bewirtschaften und dadurch Nutz-, Schutz-, Klimaschutz- und Erholungswirkungen zu erhalten.“

§ 4 HWaldG definiert die ordnungsgemäße Forstwirtschaft sowie die Nachhaltigkeit. Demnach wird nach gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und bewährten Regeln der Praxis der Wald genutzt, verjüngt, gepflegt und geschützt.  Gleichzeitig erfolgt der Erhalt der ökonomischen und ökologischen Leistungsfähigkeit des Waldes. Auf diese Weise wird in Deutschland die Nachhaltigkeit der Funktionen des Waldes gesichert.

Es wird nur so viel Holz geerntet, wie auch wieder nachwächst. Stabile und vielfältige Wälder, wie sie insbesondere in Biebertal zu finden sind, mit weitgehend standortgerechten Baumarten, sind Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt.

Kahlschläge dürfen maximal 1 ha groß sein (ca. ein Fußballfeld) und werden häufig in dieser Größe hier zu Lande nur in Schadensfällen entstehen. Leider kommt dies nach Sturmereignissen und den Trockenjahren 2018 und 2019 vor. Eine Ausbeutung, wie sie in vielen anderen Ländern stattfindet, ist in Deutschland nach dem BWaldG und dem HWaldG in Hessen nicht möglich.

Für den Waldbesucher stellen sich die Waldarbeiten dennoch häufig brachial dar. Meist ist aber durch die starke Wuchsdynamik schon nach kurzer Zeit nicht mehr erkennbar, dass eine Durchforstung stattgefunden hat. Die Wege werden zuweilen in Mitleidenschaft gezogen und sind für eine kurze Zeit matschig. 

Was können wir persönlich für unseren Wald tun?

Durch den Kauf regionaler und nachhaltig erzeugter Produkte im Bereich Holz (dazu gehören z. B. auch Holzpellets) hat jeder die Möglichkeit Einfluss auf den Raubbau in anderen Ländern zu nehmen.

Leider bieten die Kennzeichnungen FSC oder PEFC keine Garantie für einen nachhaltigen Einkauf, da die Kriterien in den Ländern unterschiedlich sind und kein Land so strenge Vorschriften hat, was die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes betrifft wie Deutschland.

Information

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Kontakt

Mühlbergstraße 9
35444 Biebertal
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Tel.: (0 64 09) 69 0
Fax: (0 64 09) 69 11
info@biebertal.de

Öffnungszeiten Verwaltung vorherige telefonische Voranmeldung notwendig

Montag: 8:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 11:30 Uhr
Freitag: 8:30 - 11:30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag, Mittwoch und Freitag Online-Terminvereinbarung notwendig, Dienstag offene Sprechstunde (keine Online-Terminvereinbarung notwendig)
Montag: 8:00 - 12:00, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 7:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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