Mit der Benutzungs- und Gebührenordnung über die Benutzung des Standesamtes Schweizer Haus im Gail´schen Park wurde die Nutzungsgebühr auf 230,00 € zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer festgesetzt.
Die Anmeldung der Nutzung muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Die Benutzungszeiten richten sich nach der Reihenfolge der vollständig eingereichten Anmeldungen. Grundsätzlich können Sie eine halbe Stunde vor und nach der Trauung das Schweizer Haus und die davor befindliche Wiese sowie die Zuwegung nutzen.
Die Geschichte des Gail´schen Parkes und somit des Schweizer Hauses begann bereits im Jahr 1857. Mehr Informationen zum Schweizer Haus und dem Gail´schen Park finden Sie auf der Internetseite des "Freundeskreis Gailscher Park e. V." unter www.gailscherpark.de . Dort finden Sie ebenfalls Informationen zu der Möglichkeit im Park Ihre Hochzeitsfotos zu schießen.