Ausstellung von Geburtsurkunden
Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt, die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Releigionsgemeinschaft, sofern sich dies aus dem Registereintrag ergibt.
Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung von Kinderrreisepässen oder für Eheschließungen benötigt.
Geburtsurkunden werden in dem Standesamt des Geburtsortes beantragt bzw. ausgestellt. Sollten Sie eine Hausgeburt in Betracht ziehen und Sie einem unserer Ortsteile wohnen, so sind wir für die Beurkundung der Geburt zuständig. Denken Sie bitte daran, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen ist. Soll die Entbindung in einem Krankenhaus erfolgen, ist für die Beurkundung das Standesamt zuständig, in dessen Bereich das Krankenhaus fällt.
Es besteht die Möglichkeit über die Austellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde. Diese internationale Urkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976
über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.
Ebenfalls ist es möglich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister zu beantragen. Diese enthält alle Daten, die durch das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen wurden. Außer den Angaben zur Geburt enthält die Abschrift auch spätere Änderungen, wie etwa eine Namenänderung.
Es wird benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter eine schriftliche Vollmacht mit Ausweis oder beglaubigter Ausweiskopie (von Antragsteller und Vertreter)
Gebühren:
- 12,00 € erstes Exemplar
- 6,00 € jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Beantragung
- die Austellung für die gesetzliche Rentenversicherung ist kostenfrei
Bitte beachten:
- Die Beantragung kann bei persönlicher Vorsprache erfolgen oder auf schriftlichen Antrag. Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten: Vorname und Familienname, Geburtsdatum und - ort, Vornamen und Familiennamen der Eltern und wenn bekannt die Beurkundungsnummer.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister
Onlinebeantragung von Geburtsurkunden 
Austellung von Sterbeurkunden
Jeder Sterbefall muss bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Sie kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Denken Sie bitte an die Anzeigefrist. Bei einem natürlichen Tod hat die Anzeige des Sterbefalls spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag zu erfolgen. Die Anzeigepflicht wird heutzutage regelmäßig von Bestattungsunternehmen vorgenommen.
Sterbeurkunden werden beispielsweise für die Bestattung, Nachlassabwicklungen oder Versicherungsleistungen benötigt.
Es wird benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter eine schriftliche Vollmacht mit Ausweis oder beglaubigter Ausweiskopie (von Antragsteller und Vertreter)
Gebühren:
- 12,00 € erstes Exemplar
- 6,00 € jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Beantragung
- die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung ist kostenfrei
- die Sterbebescheinigung bzw. Bestattungsschein ist ebenfalls kostenfrei
Bitte beachten:
- Die Beantragung kann bei persönlicher Vorsprache erfolgen oder auf schriftlichen Antrag. Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten: Vorname und Familienname, Geburtsdatum und - ort, Sterbedatum und -ort, ggf. Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen und wenn bekannt die Beurkundungsnummer.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister 
Onlinebeantragung von Sterbeurkunden 
Ausstellung von Eheurkunden
Die Eheurkunde gilt als Nachweis über die Eheschließung. Diese erhalten Sie nach der standesamtliche Trauung. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weiter Urkunden benötigen, können diese jederzeit beantragt werden.
Eheurkunden werden bei dem Standesamt beantragt bzw. ausgestellt, wo die Eheschließung stattgefunden hat. Benötigt werden Sie beispielsweise bei weiteren Eheschließungen mit anderem Partner oder für Rentenangelegenheiten.
Es wird benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter eine schriftliche Vollmacht mit Ausweis oder beglaubigter Ausweiskopie (von Antragsteller und Vertreter)
Gebühren:
- 12,00 € erstes Exemplar
- 6,00 € jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Beantragung
- die Austellung für die gesetzliche Rentenversicherung ist kostenfrei
Bitte beachten:
- Die Beantragung kann bei persönlicher Vorsprache erfolgen oder auf schriftlichen Antrag. Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten: Vorname und Familienname, Geburtsdatum und - ort, Datum der Eheschließung, Angaben zum Ehepartner und wenn bekannt die Beurkundungsnummer.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister 
Onlinebeantragung von Eheurkunden 
Für die Ausstellung von Urkunden über eine begründete Lebenspartnerschaft gelten die gleichen Voraussetzungen.
Onlinebeantragung von Lebenspartnerschaftsurkunden 