Bevor es "ernst" wird und Sie heiraten können, muss die Eheschließung zunächst angemeldet werden. Die Anmeldung wird in dem Standesamt durchgeführt, in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Sollte der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland sein, wird die Anmeldung Eheschließung bei dem Standesamt vorgenommen, welches die Trauung durchführen soll.
Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen wird. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Die Anmeldung der Eheschließung ist nach Abschluss und Prüfung durch den Standesbeamten 6 Monate gültig. In dieser Zeit können Sie nun die Eheschließung durchführen. Nach Ablauf der Frist muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Anmeldung der Eheschließung nur nach Terminvereinbarung möglich ist. Die Überprüfung der Ehevoraussetzungen ist ein teilweise aufwendiges Verfahren und kann somit einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es wird benötigt:
- Nachweis zur Staatsangehörigkeit
- gültige Ausweisdokumente
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch/-register bei inländischer Geburt
- Geburtsurkunden bei ausländischer Geburt
- Urkunden / Nachweise zum Personenstand und evtl. zu gemeinsamen Kindern
- Scheidungsurteil mit Nachweis der letzten Ehe (bei Personen die nicht zum ersten Mal die Ehe eingehen möchten)
- evtl. Ehefähigkeitszeugnis
Jede Eheschließung ist einzigartig. Somit können die benötigten Unterlagen voneinander abweichen. Welche Nachweise und Bescheinigungen von Ihnen genau vorzulegen sind, teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
Gebühren:
- 10,00 € Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt
- 47,00 € Prüfung der Ehefähigkeit bei deutschen Staatsangehörigen
- 70,50 € Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausländerbeteiligung
- 47,00 € Vornahme der Eheschließung (innerhalb der Amtsräume und der Servicezeiten)
- 71,00 € Vornahme der Eheschließung (innerhalb der Amtsräume, außerhalb der Servicezeiten)
- 71,00 € Vornahme der Eheschließung (außerhalb der Amtsräume, innerhalb der Servicezeiten)
- 105,00 € Vornahme der Eheschließung (außerhalb der Amtsräume, außerhalb der Servicezeiten)
- 12,00 € Ausstellung einer Eheurkunde
- 6,00 € für eine zweite und jede weitere Eheurkunde, wenn diese gleichzeitig ausgestellt wird
- 12,00 € Bescheinigung über die Erklärung der Namensführung
Bitte beachten:
- Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
- Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
- Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) werden, durch die Gemeinde Biebertal, grundsätzlich keine Trauungen durchgeführt.
Eine Voranmeldung zur Eheschließung kann auch online erfolgen. Sie können diese unter dem unten aufgeführten Linke (Civento Voranmeldung), bequem online von zu Hause ausfüllen. So können Ihre Daten und Dokumente schon vorab an uns übermittelt werden. Anschließend wird Ihre Anzeige von uns verarbeitet und wir melden uns bei Ihnen, zur Absprache eines persönliches Termins bei uns.
Civento Voranmeldung 
Unser Leitfaden zur Eheschließung 