Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz. Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Den Ortsgerichten obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Folgende Aufgaben erfüllen die Ortsgerichte:
Die Sprechstunden des Ortsgerichts Biebertal sind immer dienstags, von 17.00 bis 18.00 Uhr (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung), im Sitzungszimmer im Obergeschoss der Gemeindeverwaltung oder in dringenden Fällen nach Vereinbarung mit
Terminvereinbarungen außerhalb der allgemeinen Sprechstunden sollten auf das unumgängliche Maß und nur auf wirklich dringende Fälle beschränkt werden.
Ortsgerichtsvorsteher
Heinrich Marx
0170 4404563
stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Klaus Bloch
Tel. 0171 2736240
Die Sprechstunden des Ortsgerichts Biebertal sind immer dienstags, von 17.00 bis 18.00 Uhr (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung), im Sitzungszimmer im Obergeschoss der Gemeindeverwaltung oder in dringenden Fällen nach Vereinbarung mit