An-/ Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:
- sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Es wird benötigt:
- Personalausweis;
- evtl. Auszug aus dem Handelsregister; Handwerksrolle
Gebühren:
- Meldung : 28,00 €
- Bescheinigung: 8,00 €
Bitte beachten:
- evtl. vorhandene Sondergenehmigungen sind vorzulegen (z.B. Umnutzung eines Gebäudes);
- Reisegewerbekarten;
- Meisterbrief
Welche Nachweise und Bescheinigungen von Ihnen genau vorzulegen sind, teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
Die notwendigen Formulare zur An-, Um-, und Abmeldung Ihres Gewerbebetriebes können Sie über den aufgeführten Link bequem von zu Hause ausfüllen und direkt über PayPal bezahlen. Anschließend wird Ihre Meldung von uns bearbeitet. Ihre Bescheinigung erhalten Sie anschließend per Post. Damit ist eine persönliche Vorsprache bei uns nicht mehr notwendig. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Thema Gewerbeanzeigen.
https://gewerbeanzeige.ekom21.de/webclient/app/m/06531002
Sie können auch die bereitsgestellten PDF-Formulare für Ihre Gewerbemeldung nutzen. Diese werden nach der Einreichung (per Einwurf, per E-Mail oder per Fax) bei uns eingearbeitet. Eine Bestätigung wird Ihnen zusammen mit der entsprechenden Gebührenrechnung im Anschluss postalisch zugesendet.
Formular Gewerbeanmeldung GewA1
Formular Gewerbeummeldung GewA2
Formular Gewerbeabmeldung GewA3
Reisegewerbekarten
Merkblatt zur Beantragung von Reisegewerbekarten
Gaststättenbetrieb
Wer einen Gaststättenbetrieb eröffnen möchte, hat dies bei der Gemeinde anzuzeigen. Bei einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist es zusätzlich nötig, einen Antrag nach § 3 HGastG (Hessisches Gaststättengesetz) zu stellen. Anschließend wird die Zuverlässigkeit überprüft. Dieser Antrag ist mit den nötigen Unterlagen, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Alkoholausschankes, einzureichen.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen gilt, dass die beabsichtigte Gaststättentätigkeit (Verkauf von Speisen und Getränken mit Gewinnerzielungsabsicht) bei der Gemeinde anzuzeigen ist. Diese Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erstattet werden!
Die Anmeldung eines vorübergehenden Gaststättenbetrieben können Sie unter dem unten aufgeführten Link (Civento Online-Anmeldung), auch bequem online von zu Hause ausfüllen. Anschließend wird Ihre Anzeige von uns bearbeitet. Ihren Bescheid mit der entsprechenden Gebührenrechnung erhalten Sie anschließend per Post.
Anmeldung Gaststättenbetrieb
Informationsblatt zu Veranstaltungen § 6 HGastG
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb nach § 6 HGastG
Anlage zur Anzeige nach § 6 HGastG
Anzeige einer Gaststätte mit Alkoholausschank § 3 HGastG
Merkblatt zu den nötigen Unterlagen nach § 3 HGastG