Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr untersagt die Gemeinde Biebertal ab Donnerstag, 25. Juni, das Grillen sowie jede Form von offenem Feuer in öffentlichen Grünanlagen, in Waldgebieten und auf gemeindlichen Grillplätzen. Die Regelung gilt zunächst bis einschließlich 3. Juli.

Das Verbot betrifft nicht nur offene Feuerstellen, sondern auch das Anzünden von Grills aller Art, Kerzen, Kohle für Wasserpfeifen sowie vergleichbare Feuer- und Hitzequellen. Auch an fest eingerichteten Feuerstellen sowie mitgebrachten Holz- oder Kohlegrills darf in diesem Zeitraum kein Feuer entzündet werden.

Darüber hinaus sind auf öffentlichen Flächen alle Handlungen zu unterlassen, durch die ein Brand entstehen könnte. Dazu zählen unter anderem das Wegwerfen glühender Zigarettenreste oder brennender Streichhölzer sowie das unsachgemäße Entsorgen von Asche, Tabakresten oder anderen leicht entzündlichen Materialien.

Die Gemeinde Biebertal appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, besonders aufmerksam und verantwortungsvoll zu handeln. Auch Glasflaschen oder Glasscherben können bei starker Sonneneinstrahlung eine Gefahr darstellen, da sie wie ein Brennglas wirken können. Daher sollten Glas und andere brennbare Gegenstände keinesfalls in der Natur oder auf öffentlichen Flächen zurückgelassen werden.

Auch auf privaten Grundstücken empfiehlt die Gemeinde dringend, auf offenes Feuer zu verzichten. Zudem werden Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Erholungssuchende gebeten, Feld- und Waldwege freizuhalten, damit Feuerwehr und Rettungsdienste im Notfall schnell und ungehindert zu möglichen Einsatzorten gelangen können.

zurück