Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir haben eine neue Meldestelle. Diese Meldestelle wird von eagle lsp, einem Legal-Tech Unternehmen und damit einer unabhängigen Instanz betrieben. Die Einbindung von eagle lsp sichert insofern ein noch höheres Maß an Unabhängigkeit und Wahrung Ihrer Anonymität bei der Bearbeitung Ihres Hinweises.

Die Meldeplattform ist unter folgendem Link erreichbar:

 www.sicher-melden.de/Interkommunale_Meldestelle_im_Landkreis_Giessen

Hier können Sie anonym Meldungen zu Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen interne (z.B. Verhaltenskodex) und externe Gesetze und Regelungen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit abgeben. Für die erfolgreiche Aufklärung von Verstößen ist es essenziell, dass Sie den Sachverhalt Ihrer Meldung so konkret wie möglich beschreiben. Nachdem Sie Ihre Meldung abgegeben haben, erhalten Sie eine Hinweis-ID und vergeben Ihr individuelles Passwort. Bitte notieren Sie sich unmittelbar die Hinweis-ID und merken sich Ihr Passwort, somit stellen Sie den Zugang zu Ihrem Postfach für weitere Kommunikation sicher. Nach ein paar Tagen erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung und ggf. bereits Rückfragen zu Ihrer Meldung. Im Anschluss ergeht eine anonymisierte Hinweiszusammenfassung an Ihr Unternehmen. Nach spätestens 3 Monaten erhalten Sie über das Postfach eine qualifizierte Antwort von eagle lsp.

Durch die Abgabe einer Meldung drohen Ihnen keine Konsequenzen. Ausgenommen hiervon ist nachweislich vorsätzlicher Missbrauch der Meldeplattform, bspw. durch bewusste Falschaussagen. Ihre Meldungen sollten stets „nach bestem Wissen und Gewissen“ verfasst und abgegeben werden.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Es ist Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31. Mai 2023.

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Externe Meldestellen bearbeiten auch anonym eingehende Meldungen.

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

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