Ukrainische Staatangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Deutschland aufhalten. Eine Erlaubnis zu einem weiteren Aufenthalt von längstens 90 Tagen kann bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden.
Um Sozialleistungen oder Krankenversicherungsschutz zu erhalten, ist allerdings eine Registrierung über die zuständigen Ausländerbehörden nötig.
Finden Geflüchtete aus der Ukraine Unterkunft bei Privatpersonen, sollte als erster Schritt am besten immer eine Anmeldung bei der betreffenden Stadt oder Gemeinde erfolgen. Diese kann eine Meldebescheinigung ausstellen, die anschließend eine Registrierung bei der Ausländerbehörde erleichtert. Ist dies nicht möglich, kann eine Registrierung auch direkt erfolgen:
Nein. Diese Möglichkeit steht ihnen frei.
Informationen – auch in ukrainischer Sprache – stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland
Weitere Informationen gibt das Bundesinnenministerium: BMI - Homepage - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine (bund.de) sowie https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
Informationen und Plakate - auch in ukrainischer Sprache - stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bereit: Krieg in der Ukraine (integrationsbeauftragte.de)
1) Mit biometrischen Reisepass für einen kurzzeitigen Aufenthalt (max. 90 Tage Verlängerung auf 180 Tagen §40 AufenthV innerhalb der 1. 90 Tage) ohne Visum nach Deutschland
2) § 24 Aufenthaltsgesetz, wichtig: hier bereits Bereitwilligkeit zum Arbeiten eintragen lassen.
Für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes werden sogenannte Grundleistungen gewährt. Dies ist ein fester Geldbetrag, der nach der Stellung der Person z.B. in einer Familie und nach verschiedenen Altersgruppen gestaffelt ist. Dazu gehört auch ein monatliches Taschengeld. Sofern Sie noch keine Sozialleistungen beziehen, können Sie hier einen Antrag stellen:
Sozialamt des Landkreises Gießen: Riversplatz 1-9, 35394 Gießen.
Bitte rufen Sie folgende Nummer an: 0641-9390-9591 oder senden Sie eine E-Mail an asyl@lkgi.de
Dafür wichtig: eine „Amtliche Meldebestätigung für die Anmeldung“ (kurz: Anmeldebestätigung) und eine Bestätigung von der Ausländerbehörde.
3) Antrag auf Asyl ohne direktes Arbeitsrecht
Angebote sollten bitte immer an die Wohnraumbörse des Landkreises Gießen gehen. Der Fachdienst Migration des Landkreises Gießen nimmt Wohnraumangebote auf und gibt diese gebündelt an die jeweiligen Kommunen weiter. Die Kommunen prüfen die Bedingungen vor Ort und stimmen Zeitpunkt und Details der Unterbringung mit den Anbietenden ab.
Angebote können per E-Mail gemeldet werden an gu@lkgi.de
Der Landkreis kann Kosten der Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine übernehmen, sofern diese Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dazu ist ein Mietvertrag erforderlich, der vom Landkreis auf Angemessenheit nach den erforderlichen Richtlinien geprüft werden muss.
Gesuche können per E-Mail gemeldet werden an gu@lkgi.de
Unbegleitete Minderjährige
Wer privat oder ehrenamtlich Minderjährige ohne Sorgeberechtigte in den Landkreis Gießen bringt, muss umgehend die zuständigen Jugendämter informieren:
Für die Stadt Gießen das Jugendamt der Stadt Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Telefon (0641) 306-1377 oder (0641) 306-0 (Bereitschaftsdienst)
Für alle anderen Kommunen des Landkreises Gießen das Jugendamt des Landkreises Gießen, Riversplatz 1-9, Telefon (0641) 9390-9002; E-Mail: jugendamt@lkgi.de
Hinweise rund um den Gesundheitsschutz für diese Gruppen gibt der Landkreis Gießen hier: Gesundheits-Informationen für ankommende Menschen aus der Ukraine und aufnehmende Privatpersonen - Landkreis Gießen - Corona (lkgi.de)
Einige Menschen aus der Ukraine bringen Heimtiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen mit. Der Bund erleichtert in der aktuellen Situation die Einreise-Regeln für diese mitgebrachten Heimtiere. Trotzdem muss unbedingt der Impfschutz der Tiere gegen Tollwut geprüft werden. Darum müssen alle mitgebrachten Tiere beim Veterinäramt erfasst werden.
Das Veterinäramt prüft im Einzelfall, was nötig ist. Dies kann zum Beispiel eine nachträgliche Kennzeichnung mit einem Transponder und eine Tollwutimpfung sein. Es ist möglich, dass das Tier für einige Zeit isoliert gehalten werden muss. Die Tiere werden nicht enteignet und nicht weggenommen!
Tollwutimpfungen können auch durch niedergelassene Tierarztpraxen nachgeholt werden. Damit Halter*innen mit ihren Tieren innerhalb der EU reisen können, empfiehlt sich die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises.
Für die Überprüfung des Gesundheitsstatus bittet das Veterinäramt um Auskunft über das Tier. Es benötigt Kontaktdaten der Halter und Angaben zum Aufenthaltsort.
Dafür steht ein Formular (auch in ukrainischer Sprache) zur Verfügung. Das Formular ist ausgefüllt an das Veterinäramt des Landkreises Gießen, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de, zu senden. Geflüchtete aus der Ukraine, die mit Tieren unterwegs sind, erhalten das Formular auch vor Ort bei der Registrierung durch die Ausländerbehörde und den Fachdienst Migration und können es direkt ausfüllen. Das Veterinäramt nimmt dann Kontakt mit den Halter*innen auf, um die nötigen Schritte zu klären.
Wichtig: Das beschriebene Vorgehen gilt nur, wenn Personen einzelne Haustiere mitbringen bzw. selbst Halter der Tiere sind. Die Regelung gilt nicht für nach Deutschland gebrachte Tiere aus Tierheimen, Streunertiere sowie Tiere aus gewerblicher Haltung. Bei diesen Tieren muss in der Regel geprüft werden, ob Antikörper gegen den Tollwut-Erreger vorhanden sind.
Für Fragen ist das Veterinäramt erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de
Weitere Informationen gibt die hessische Tierschutzbeauftragte hier.
Überblick und Hinweise zu Angeboten vor Ort gibt es bei den Koordinationen für Gemeinwesenarbeit der ZAUG gGmbH
Informationen gibt ebenfalls die WIR-Koordination des Landkreises Gießen: Maria Kalckreuth, Telefon (0641) 9390-1725; E-Mail: maria.von.kalckreuth@lkgi.de; sowie Arta Gashi, Telefon (0641) 9390-1742; arta.gashi@lkgi.de
Zu diesem Thema hat das hessische Kultusministerium Hinweise zusammengestellt. Diese sind auch in ukrainischer Sprache verfügbar unter Startseite | kultus. hessen.de
Für geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche ist je nach Alter nach der Anmeldung bei der Meldebehörde eine möglichst schnelle Aufnahme in Vorlaufkurse der Grundschulen oder in Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen oder an beruflichen Schulen vorgesehen.
Für die Schulanmeldung von Kindern zwischen fünf und zehn Jahren nehmen Sie bitte Kontakt zu der örtlich zuständigen Grundschule auf.
Für Kinder und Jugendliche zwischen zehn und sechzehn Jahren, die wenig oder kein Deutsch sprechen, gibt es an den weiterführenden Schulen im Landkreis Gießen ein Angebot für Deutsch-Intensiv-Klassen. Die Kinder und Jugendlichen müssen direkt bei den nachfolgend angegebenen Schulen angemeldet werden:
Adolf-Reichwein-Schule, Pohlheim
Anne-Frank-Schule, Linden
Clemens-Brentano-Europaschule, Lollar
Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Lich
Gesamtschule Gleiberger Land, Wettenberg
Gesamtschule Hungen
Theo-Koch-Schule, Grünberg
Gesamtschule Busecker Tal, Buseck
Friedrich-Magnus-Gesamtschule, Laubach
Für Jugendliche ab 16 Jahren sind Intensivklassen an der Wirtschaftsschule am Oswaldsgarten in Gießen eingerichtet worden.
Bei Fragen zum Schulbesuch können Sie sich per E-Mail an schueleraufnahme-ukraine.ssa.giessen@kultus.hessen.de an das Staatliche Schulamt Gießen und Vogelsberg wenden.
Schülerinnen und Schüler, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können bis auf weiteres alle Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs im RMV-Tarifgebiet kostenlos nutzen. Als Fahrschein gilt das Ausweisdokument. Ebenfalls wird als Nachweis eine Kopie des Ausweises anerkannt, die von der Schule mit einer Unterschrift und dem Schulstempel bestätigt werden muss.
Weitere Informationen zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn können unter www.rmv.de auch in ukrainischer Sprache nachgelesen werden.
Das Land Hessen hat viele Unterstützungsangebote von Hilfsorganisationen zusammengeführt. Infos dazu gibt es hier: Hessen hilft Ukraine | innen. hessen.de
Der Landkreis Gießen stellt kostenlos die Integreat-App zur Verfügung. Sie beinhaltet viele Informationen rund ums Ankommen im Landkreis Gießen in bisher fünf Sprachen. Seit Kurzem werden ebenfalls Informationen in ukrainischer Sprache eingestellt. Die App steht kostenlos zum Download im Google Play Store und Apple Store zur Verfügung. Informationen in ukrainischer Sprache gibt es ebenfalls beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Einwohner*innenmeldeamt und Ausländerbehörde am Zielort (Umzugskosten können übernommen werden)
Bereitwillige Psychotherapeut*innen bei Frau Bodanksi vom Psychosozialen Zentrum melden:
Christina Bogdanski
Liebigstr. 15, 35390 Gießen
Tel: 0641-984266-20
Fax: 0641-984266-66
E-Mail: christina.bogdanski@psz-mittelhessen.de
How to? Geflüchtete/Helfende melden sich im PSZ, Sprachmittler*in vermutlich ehrenamtlich, Räume in Gemeinde/Stadt, alle treffen sich dann dort.
auf den folgenden Internetseiten besteht die Möglichkeit Kinder aus der Ukraine weiter für ihren Schulwerdegang zu lernen:
https://shkola.in.ua/pidruchnyky/1-klas/nimetska-mova/
http://myronivka-osvita.gov.ua/news/10-20-27-25-03-2021/
Diese Seiten wurden seitens des Bündnisses Städte-Sicherer-Häfen empfohlen und kann gerne weitervermittelt werden.
Beratung zu allen Impfungen, noch in Planung, vermutlich in den nächsten Wochen, weil z.B. Masern Pflichtimpfung in Deutschland, d.h. Schulbesuch etc. nur möglich mit Masernimpfung.
Alle Kinder, die älter als ein Jahr sind, beim Eintritt in den Kindergarten bzw. in die Schule einen Impfschutz gegen Masern oder eine Masern-Immunität vorweisen müssen. Alle Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern aufweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen sowie bei den pädagogischen Angeboten tätig sind.
Wenn man krank ist, braucht man in Deutschland einen Behandlungsschein oder eine Krankenkassenkarte. Es gibt zwei verschiedene Behandlungsscheine, einen für den Hausarzt/die Hausärztin und einen für den Zahnarzt/die Zahnärztin. Diese Behandlungsscheine gelten jeweils 3 Monate.
Woher bekommt man die Behandlungsscheine?
Man kann die Behandlungsscheine vom Sozialamt Fachdienst Flüchtlingswesen, Riversplatz 1-9, Gebäude A in 35394 Gießen bekommen.
Wenn registriert via Mail über asyl@lkgi.de, dann kann man den Schein auch per Post zugesendet bekommen oder direkt an die Arzt*Ärztinnen-Praxis faxen lassen. Am besten mit dem Datum des Termins.
Zu den Securities vor Haus B, sagen, dass man dringend einen Behandlungsschein benötigt.
Sie gelten für akut notwendige Behandlungen und die Behandlung einiger chronischer Krankheiten, wie z.B. Diabetes (Zuckerkrankheit), Epilepsie, Bluthochdruck und einigen anderen Krankheiten. Sprechen Sie mit Ihrem Sozialarbeiter/Ihrer Sozialarbeiterin.
Für Schwangere und Behinderte gelten besondere Regeln. Bitte sprechen Sie das Sozialamt an.
Man geht mit dem Behandlungsschein zu einem Hausarzt/einer Hausärztin. Eine Liste der Ärzte haben die Sozialarbeiter.
Wenn eine weitere Behandlung nötig ist, dann bekommt man eine Überweisung zu einem Facharzt oder eine Einweisung ins Krankenhaus.
Falls man einen Kinderarzt/eine Kinderärztin oder einen Frauenarzt/Frauenärztin benötigt, kann man auch direkt einen Termin ausmachen.
Bei einem akuten medizinischen Problem am Abend, in der Nacht oder am Wochenende wählt man die Telefonnummer 116117.
Bei einem akuten medizinischen Notfall wählt man die Telefonnummer 112 für einen Rettungswagen.
Bitte gehen Sie nicht ohne Einweisung in ein Krankenhaus. Hierfür sind die behandelnden Ärzte/Notärzte zuständig.
Dieser Schein kann auch nachgereicht werden. Ein Behandlungsschein ist nur für ein Quartal gültig. Für Arzt und Zahnarzt gibt es unterschiedliche Behandlungsscheine.
Für die Notfalleinweisung in ein Krankenhaus wird kein Krankenbehandlungsschein benötigt. Das Krankenhaus sendet einen Antrag auf die Übernahme der Krankenhauskosten unmittelbar an die Stabsstelle Flüchtlingswesen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für manche Medikamente wie Antibiotikum ärztliche Rezepte benötigen!
Wenn man Medikamente in einer Apotheke ohne Rezept kauft, dann muss man diese selbst bezahlen. Nicht alle Medikamente kann man in Deutschland ohne Rezept bekommen
Wenn der Arzt ein Medikament auf einem roten Rezept verschreibt, muss man manchmal einen kleinen Teil selbst dazu bezahlen.
Wenn man vom Arzt ein Rezept in einer anderen Farbe bekommt, muss man die Medikamente auf diesem Rezept komplett selbst bezahlen.
Wenn Sie einen Übersetzer für den Arztbesuch brauchen, wird das manchmal vom Amt bezahlt. Bitte besprechen Sie das mit den Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen.
Wann Menschen, die aus der Ukraine gekommen sind, eine Krankenkassenkarte bekommen können, ist noch nicht geklärt.
In Deutschland gelten immer noch Regeln wegen Corona. Für einige Veranstaltungen und den Zugang zu manchen Gebäuden braucht man in Deutschland anerkannte Impfungen oder einen aktuellen Corona-Test. Auch wenn man in bestimmten Berufen arbeiten möchte (z.B. in der Altenpflege, im Krankenhaus, in der Schule), braucht man Corona-Impfungen.
In Gießen und Umgebung kann man sich an verschiedenen Stellen testen lassen. Es ist empfohlen, dass man sich dafür einen Termin reserviert.
Hier finden Sie Beispiele für Testzentren: testzentrum-drk.de; juh-testzentrum.de
Der positive Test muss mit einem PCR-Test bestätigt werden.
Falls dieser PCR-Test auch positiv ist, muss man in Quarantäne
(Isolation) gehen.
Die gültigen Regeln für einen selbst und die Angehörigen findet man hier: hessen.de/Handeln/Corona-Hessen/Quarantaene
Momentan (Stand 31.3.2022), sind die in der Ukraine häufig verwendeten Impfstoffe von “Sputnik” und “Corona-Vac” in Deutschland nicht zugelassen. Impfungen mit diesen Impfstoffen werden deshalb nicht anerkannt. Wer mit diesen Impfstoffen geimpft wurde, gilt nach deutschem Recht als nicht geimpft.
Jeder/jede kann eine Corona-Immunisierung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff erhalten. In Gießen und Umgebung gibt es dafür mehrere Impfstellen. Dazu braucht man nicht überall einen Termin.
Mehr Informationen zu den Impf-Möglichkeiten im Landkreis Gießen findet man hier: corona.lkgi.de/impfen/
Bei Registrierung wird automatisch ein Konto bei der Sparkasse eröffnet, dann ca. 3 Wochen später Termin, bei dem Meldebescheinigung (EAE oder Gemeinde/Stadt, Foto vom Pass/ID-Card etc. (leider nichts im kyrillischen Alphabet möglich) und der Unterschrift die Karte ausgehändigt und das Konto eröffnet wird.
Wenn kein Konto vorhanden ist, muss das Geld bei der Kreiskasse abgeholt werden.
Der Deutschen Telekom bietet Ihnen eine kostenfreie SIM-Karte für Ihr Mobiltelefon. Die Einzelheiten dazu:
Sie haben eine SIM-Karte für das Netz der Telekom erhalten.
Anrufe innerhalb der EU und in die Ukraine sind kostenlos.
Die Karte ist zur sofortigen, kostenlosen Nutzung freigeschaltet. (bis zum 30.06.2022)
Darin enthalten ist die Telefon- und Internet-Nutzung in Deutschland. Alle Telefon-Gespräche und SMS aus Deutschland in die Ukraine sind bis auf weiteres kostenlos.
Die SIM-Karte ist personenbezogen. Sie darf weder verschenkt oder verkauft werden.
Für die Nutzung ist die Eingabe der im beiliegenden Brief enthaltenen PIN erforderlich.
Ihre Mobilfunk-Rufnummer erfahren Sie auf Ihrem Smartphone über die Kurzwahl: *135#
Telekom Shop Gießen
Seltersweg 11, 35390 Gießen
0641 930046
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag 09:30 - 19:00
Samstag 09:30 - 18:00
Sonntag Geschlossen
GESPROCHENE SPRACHEN: Englisch, Russisch, Türkisch, Deutsch
Sie haben Fragen über Schule, Kindergarten, Arbeit, Gesundheitssystem, Wohnungssuche oder anderes und benötigen eine Beratung:
Bitte besuchen Sie das Diakonische Werk, dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung:
Migrations- und Flüchtlingsberatung
Adresse: Südanlage 21, 35390 Gießen
Telefon: 0641-932280
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00,
13:00 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Sie benötigen sprachliche Unterstützung oder eine Begleitung bei Ihren Terminen:
Das Freiwilligenzentrum in Gießen hat einen Pool von ehrenamtlichen Personen, die in ihrer Freizeit kostenlos andere Personen helfen. Fragen Sie dort für Unterstützung:
Freiwilligenzentrum
Adresse: Walltorstraße 17, 35390 Gießen Öffnungszeiten: Mittwoch 9-12 & 14-17
Donnerstag 11-14 Uhr
Telefon: 0641-97225424
E-Mail: koordination@freiwilligenzentrum-giessen.de
Hilfe für Studierende oder Forschende aus der Ukraine:
Die zentralen Auskunftsstellen der Hochschulen:
Justus-Liebeig-Universität Gießen
ukraine@uni-giessen.de
Technische Hochschule Gießen (THM)
Arbeiten dürfen Sie erst, wenn Ihnen die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat – sofern aus diesem auch hervorgeht, dass Sie damit arbeiten können.
Bei der Suche nach einer passenden Arbeit unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit in Gießen.
Die Agentur für Arbeit berät Sie und unterbreitet Ihnen konkrete Jobangebote. Zusätzlich gibt es ein breites Angebot unterstützender Maßnahmen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings oder Lehrgänge. Die Nutzung der Dienstleistungen der Agentur für Arbeit ist für Sie kostenfrei.
„Zugang von Geflüchteten aus der Ukraine zu geförderten Maßnahmen aus dem „Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget“
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den Fördergrundsätzen zum „Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget“ (AQB) sind unter anderem „Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive“ als Zielgruppe der geförderten Maßnahmen definiert (StAnz 1/2017, S. 33). Mit sofortiger Wirkung wird das AQB für Geflüchtete aus der Ukraine geöffnet, sobald ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erwirkt wurde.
Angebote für nicht-deutschsprachige Geflüchtete
Projektbezeichnung: Im Dreisprung zur Ausbildung
Zielgruppe: Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund
Projektinhalt: Vermittlung in Einstiegsqualifizierungen, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung in direkter Kooperation mit Betrieben
Ansprechkontakt: Bircan Urak
Telefon: 0641/95225-47…………………………………………dreisprung@zaug.de
Projektbezeichnung: Integration stärkt Pflege
Zielgruppe: Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete
Projektinhalt: Vorbereitung für die berufliche Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Ansprechkontakt: Martin Gündogdu-Dort
Telefon: 0641/797966-13…………………………..………… martin.dort@zaug.de
Projektbezeichnung: BLEIB in Hessen II
Zielgruppe: Geflüchtete
Projektinhalt: Beratungsangebot in den Bereichen: Arbeit, Ausbildung, Praktikum, Qualifizierung, Bewerbungsunterlagen/Zeugnisse und berufliche Orientierung
Ansprechkontakt: Walid Sulymakhail
Telefon: 0641/797966-19………………………………………………..bleib@zaug.de
Projektbezeichnung: Alles aus einer Hand
Zielgruppe: Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete
Projektinhalt: Aktivierung, sozialpädagogische Begleitung, Jobcoaching, Berufsorientierung, Kompetenzentwicklung, Vermittlung
Ansprechkontakt: Leonie Hantke
Telefon: 0641/797966-12…………………………..allesauseinerhand@zaug.de
Projektbezeichnung: Jobagent
Zielgruppe: junge Erwachsene unter 35 Jahren
Projektinhalt: Einzelfallbetreuung bis eine nachhaltige Lösung des beruflichen Werdeganges gefunden und umgesetzt wird
Ansprechkontakt: Oxana Weigel
Telefon: 06 41/95225-29…………………………………………jobagent@zaug.de
Zentrum Arbeit und Umwelt - Gießener gemeinnützige Berufsbildungsgesellschaft mbH (ZAUG), Kiesweg 31, 35396 Gießen
Projektbezeichnung: Zusammen unterwegs - Perspektive Beruf für Mütter mit Migrationshintergrund
Zielgruppe: Mütter mit Migrationshintergrund (auch Geflüchtete)
Projektinhalt: Mütter mit Migrationsbiografie, die in den Beruf (wieder-) einsteigen wollen. Beratung, Vermittlung, Orientierung.
Ansprechkontakt: Frauke Voigt
Telefon: 0641/95225-42………………………………………starkimberuf@zaug.de
Projektbezeichnung: Proaktiv - gekonnt haushalten mit den eigenen Potenzialen
Zielgruppe: (Allein-)Erziehende mit minderjährigen Kindern im Bezug von SGB II-Leistungen (auch Geflüchtete)
Projektinhalt: Selbstkompetenztraining, digitale Grundbildung, Bewerbungscoaching, Kommunikationstraining, Bewegungsangebot, bei Bedarf Deutschförderung, Entwicklung individueller beruflicher Ziele, Beratung bei familiären, sozialen und finanziellen Problemen, begleitetes Praktikum, Vermittlung in passende Aus– oder Weiterbildungen, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche
Ansprechkontakt: Birgitt Diehl und Frauke Voigt
Telefon: 0641/95225-52………………………….…………………proaktiv@zaug.de