Bauleitplanung der Gemeinde Biebertal, Ortsteil Rodheim-Bieber

In der Gemeinde Biebertal ist im Ortsteil Rodheim-Bieber im Bereich nordöstlich der Großsporthalle die städtebauliche Entwicklung und Erschließung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich als Standort für den Neubau einer Kindertagesstätte, eines Ärztehauses und einer Apotheke sowie einer Tagespflege-Einrichtung vorgesehen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biebertal hat hierzu in ihrer Sitzung am 08.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Rillscheidt II“ sowie der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich und in der Sitzung am 11.02.2026 den Entwurf der beiden Bauleitpläne beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung der Flächen innerhalb des Plangebietes und somit für die Umsetzung der geplanten Vorhaben geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Gesundheit, Pflege und Betreuung“ in Verbindung mit entsprechenden Regelungen zu den im Einzelnen zulässigen Nutzungen. Zudem wird die nördlich und östlich an das Baugrundstück anschließende Wegeparzelle bauplanungsrechtlich als Wirtschaftsweg gesichert. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten zusätzlichen und nicht vermeidbaren Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft werden als Ausgleich die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsflächen und die hier durchzuführenden Maßnahmen zugeordnet; der nicht für den Ausgleich des Bebauungsplanes benötigte Anteil soll dem gemeindlichen Ökokonto zugeordnet werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Bereich des eigentlichen Plangebietes (Plankarte 1) in der Gemarkung Rodheim-Bieber, Flur 2, die Flurstücke 51, 52, 53/1, 53/2, 54/1, 54/2, 55/1, 55/2, 55/3, 55/4, 55/5 und 214/1. Der Bebauungsplan umfasst darüber hinaus in der Gemarkung Fellingshausen, Flur 17, das Flurstück 39 teilweise (Plankarte 2), in der Gemarkung Krumbach, Flur 2, das Flurstück 31 (Plankarte 3) sowie in der Gemarkung Rodheim-Bieber, Flur 5, die Flurstücke 201 teilweise und 202 teilweise (Plankarte 4); die Flurstücke werden der Planung als externe Ausgleichsflächen insbesondere für den erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleich zugeordnet.

Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung der räumlichen Teilgeltungsbereiche können den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Archäologisch-geophysikalische Prospektion sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 23.02.2026 bis einschließlich Freitag, dem 27.03.2026

im Internet unter der Adresse www.biebertal.de/wohnen-tourismus/wohnen-und-bauen/bauleitplanung veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Biebertal, Rathaus Mühlbergstraße 9, 35444 Biebertal, Zimmer 9. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung möglich:

Montag                                  08.30 bis 11.30 Uhr

Dienstag                               14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch, Freitag                 08.30 bis 11.30 Uhr

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@biebertal.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a) Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Angaben und Ausführungen zu den Zielen und Inhalten der Planung mit Standortbeschreibung, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Flächenbedarf und sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien und eingesetzter Techniken und Stoffe. Weiterhin erfolgten eine Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

  • Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung, Bodenfunktionsbewertung, Hinweise zur Erosionsanfälligkeit, Bodenentwicklungsprognose, Angaben zu Altlasten, Bodenbelastungen und Kampfmittel, Hinweise zu Bodendenkmälern, eingriffsminimierende Maßnahmen, Empfehlungen zum Bodenschutz, Eingriffsbewertung.

  • Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bewertungsmethoden, Bestandsaufnahme, Starkregenereignisse, eingriffsmindernde Maßnahmen, Eingriffsbewertung.

  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Biotop- und Nutzungsstrukturen (Vegetationsaufnahme), Eingriffsbewertung.

  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung mit Ergebnissen aus der Analyse besonders zu prüfender Arten; Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie Hinweise auf die einschlägigen Vorschriften des gesetzlichen Artenschutzes.

  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Natura-2000-Schutzgebiete sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Eingriffsbewertung.

  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Hinweis, dass keine gesetzlich geschützten Biotope im Plangebiet vorhanden sind; Eingriffsbewertung.

  • Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.

  • Landschaft: Bestandsbeschreibung; Eingriffsbewertung.

  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Wohn- und Erholungsqualität, Eingriffsbewertung.

  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Hinweis auf Bodendenkmäler sowie gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine Risiken mit der Planung verbunden sind.

  • Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation (Eingriffs- und Ausgleichsplanung). Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Kontrolle und Durchführung von Festsetzungen und Maßnahmen der Planung sowie Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, eine Zusammenfassung sowie eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.

b) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Durchführung faunistischer Erhebungen auf Grundlage des „Leitfadens für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen“; naturschutzfachliche Bewertung der Ergebnisse sowie Erörterung der artenschutzrechtlich notwendigen Maßnahmen. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten Feldlerche und Stieglitz hervorgegangen. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann für die betroffenen Arten unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden.

c) Archäologisch-geophysikalische Prospektion: Beschreibung Geländesituation und Zustand der Fläche; Darstellung und Interpretation der Messwerte der durchgeführten Magnetometerprospektion; Archäologische Bewertung.

d) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

  • Freiwillige Feuerwehr Biebertal, Gemeindebrandinspektor (22.11.2024): Verkehr, Lärm- und Lichtemissionen.

  • Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Naturschutz (12.12.2024): Geschütztes Acker-Wildkraut.

  • Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Wasser- und Bodenschutz (25.11.2024): Grundwasser und Bodenschutz sowie Oberflächengewässer und Abwasser.

  • Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Bauaufsicht und Untere Denkmalschutzbehörde (25.11.2024): Bodendenkmäler und Belange der Bodendenkmalpflege.

  • Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Landwirtschaft und Forsten (22.11.2024): Landwirtschaftliche Flächen.

  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenArchäologie (12.11.2024): Bodendenkmäler und Belange der Bodendenkmalpflege.

  • Regierungspräsidium Gießen (13.12.2024): Grundwasser, oberirdische Gewässer; vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz; Abfälle, Immissionsschutz, Altbergbau, Landwirtschaft.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Biebertal, den 20.02.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Biebertal

Patricia Ortmann

Bürgermeisterin


Überischt zur Lage des Plangebietes und der räumlichen Teilgeltungsbereiche des Bebauungsplanes


Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinter dem Rillscheidt II“


zur Bauleitplanung 









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